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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Beratung und Beschlussfassung über die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Oeversee  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Akademiezentrum Sankelmark
Ort: Akademieweg 6, 24988 Oeversee
2019/25/048 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG;
Beratung und Beschlussfassung über die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Oeversee
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bölck berichtet, dass der Lärmaktionsplan Ausfluss einer EU-Richtlinie ist. Der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Oeversee existiert schon seit 2013, muss aber alle fünf Jahre erneut betrachtet werden. Es gibt kurze Nachfragen zum Asphaltbelag auf der A7. Es wird angemerkt, dass der dort verbaute Asphalt zwar kein „Flüsterasphalt“, aber lärmmindernder Asphalt ist.

 

Darüber hinaus wird nachgefragt, ob sich aus dem Lärmaktionsplan Rechte für die Bürgerinnen und Bürger ergeben. Herr Rudolph erklärt, dass der Plan vorrangig dazu dient, ruhige Zonen in der Gemeinde - auch infolge weiterer Planungen - als ruhige Zonen zu belassen. Unmittelbare Rechtswirkung für Bürger hat der Plan nicht.

Der Lärmaktionsplan wird einstimmig angenommen.

 


Beschluss:


 

Die Gemeinde beschließt den gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Gemeinde Oeversee.

Der Beschluss und der Lärmaktionsplan sind öffentlich bekannt zu machen und im Internet zu hinterlegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig