Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 "Sankelmarker Weg" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Akademiezentrum Sankelmark
Ort: Akademieweg 6, 24988 Oeversee
2019/25/047 Bebauungsplan Nr. 23 "Sankelmarker Weg" der Gemeinde Oeversee;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach der gemeinsamen Beratung mit TOP 5.1 wird auch dieser Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen.

 


Beschluss:


 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 23 "Sankelmarker Weg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Die Ingenieurgesellschaft Sass und Kollegen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 23 " Sankelmarker Weg" für das Gebiet „Südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig