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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Stellungnahme des Amtes zum Sachstand des neuen Kindergartengesetztes  

Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 8
Gremium: Bildungs- und Sozialausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung

Horst Rudolph berichtet zu KiTa-Reform 2020. Er informiert, dass die Ausführungen aus kommunaler Sicht betrachtet wurden. Das Ansinnen der Reform für eine qualitative Verbesserung in den Bildungseinrichtungen sowie eine Entlastung der Eltern ist im Grundsatz begrüßenswert. Die im Ursprung angedachte Entlastung der Kommunen ist aus mehreren Aspekten aber kritisch zu betrachten.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat sich also gemeinsam mit den Kommunen auf den Weg gemacht, die KiTa-Finanzierung unter Berücksichtigung von Qualitätsverbesserungen neu zu regeln. Dieses ist auch bereits seit langem eine Forderung der Kommunen, da die Transferkosten in den letzten Jahren immer stärker anstiegen und der Anteil am System über 50% liege. Für die Gemeinde Tarp sind dem aktuellen Haushalt zu entnehmen, dass für 2017 Kosten von 870.318 € entstanden sind, im Jahr 2018 1.271.000 € und in 2019 Kosten von 1.450.200 € eingeplant sind.

 

Insgesamt ist ein Systemwechsel von der bisherigen Defizitfinanzierung hin zur pauschalen Förderung pro Gruppe, auf Basis einer normierten Standardqualität, vorgesehen.

 

Das Standardqualitätskostenmodell (SQKM) beschreibt die Standardqualität nach den die Fördersätze ermittelt werden.

 

Anhand der Übersichten (Anlage Übergangsmodell bis Ende 2024 und das Zielmodell im Anschluss) stellt Horst Rudolph die zukünftigen Finanzierungsströme dar. In beiden Modellen finanziert das Land und auch die Wohnsitzgemeinden subjektbezogen (also pro Kind). Die Zahlungen fließen an die Kreise, welche neu dazwischengeschaltet sind. Diese leiten die Mittel objektbezogen (also nach Gruppen) weiter.

 

Die Gemeinden zahlen einen festen Betrag an die Kreise für die (egal in welcher Kindertagesstätte, an welchem Ort) Kinder aus ihrer Gemeinde. Das bisherige Verhältnis zu den Trägern wird aufgebrochen und die Gemeinden werden im Übergangszeitraum mit den Trägern über die Inhalte der Zusatzleistungen verhandeln müssen, welches letztlich in eine neu zu schließende Finanzierungsvereinbarung einfließen muss.

 

Anhand der vom Land zur Verfügung gestellten Prognoserechner wurde der Wohnsitzanteil ermittelt, wobei dieses im Detail nicht erfolgen konnte, da neben den Kinderzahlen im U3 und im Ü3 Bereich auch die Anzahl der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden für die Ermittlung anzugeben ist, welche im Detail nicht vorliegen. Die Betragsermittlung erfolgte anhand einer angenommenen Mindestbetreuung von 25 Wochenstunden. Auch die genaue Verteilung von U3 und Ü3 Kindern wurde anhand der Verteilung der zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse ins Verhältnis gesetzt. Hiernach wären 890.432 € anzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl mit mindestens 20 % nach oben zu korrigieren ist und erfasst letztlich „nur“ den Anteil, welcher die Standardqualität abdeckt. Hinzu kommen die Kosten, welche ggf. oberhalb des SQKM in den KiTas angeboten werden sollen. Diese Aufschlüsselung steht noch aus und es wurden bereits mit den Trägern hierzu Gespräche geführt bzw. Abfragen vorgenommen, wobei diese die abgegoltene Mindestqualität in den vorhandenen Haushalten noch nicht herausziehen konnten. Hierzu wird wenn das Gesetz dann endgültig verabschiedet sein sollte, im Übergangszeitraum mit den Trägern zu klären sein.

 

Beispiele aus dem KiTa-Gesetz:

-          Festlegung der Schließzeiten auf 20 Tage (bei ≤ 3 Gruppen 30 Tage) in einer Einrichtung.
Ist die in Tarp durchgeführte Möglichkeit des Wechsels in die zweite KiTa des gleichen Trägers damit erfasst?

-          umliche Größenanforderungen an die jeweiligen Gruppen

-          Einschränkung in der Gruppengröße. Nur noch 20 Kinder und ausnahmsweise 22.

-          Festlegung der Freistellungsanteile der Leitung vom Gruppendienst auf 1/5 der Arbeitszeiten einer Vollzeitstelle.

-          Erhöhung der Betreuungskräfte für die Gruppen
In diesem Zusammenhang wird im Ausschuss die Frage zu dem erforderlichen Fachpersonal gestellt.

-          Festlegung der Elternbeiträge auf 7,21 € pro wöchentliche Betreuungsstunde (entspricht bei 25 Wochenstunden 180,25 €) bei U3 Kindern und auf 5,66 € pro wöchentliche Betreuungsstunde (entspricht bei 25 Wochenstunden 141,50 €) bei Ü3 Kindern
Hinweis: derzeit betragen die Betreuungskosten bei 25 Wochenstunden 180 €r U3 und 130 €r Ü3 Kinder
Frage: Passt man sich dem „Deckel“ an?

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass noch viele offene Fragen bestehen. Diese auch nicht nur bei den Kommunen, sondern auch bei den Trägern. Unter dem Strich ist davon auszugehen, dass eine finanzielle Entlastung in den Kommunen kaum eintreten wird. Durch die dynamisierten Mittel des Landes werden die zukünftigen Steigerungen eventuell geringer ausfallen. Der kommunale Anteil wird weiterhin den Hauptteil an den Gesamtkosten ausmachen.

 

In dem Gesamtzusammenhang der Finanzierungsströme und der (neuen) Einziehung der Kreisebene wurde noch dargestellt, dass auch auf Kreisebene mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen sein wird (Leerstands-finanzierung, mehr Personal für die finanziellen Abwicklungen, Überprüfung der einzuhaltenden Standards,…). Diese Kostenverteilung steht noch aus.

 

Abschließend wurde noch eingegangen auf das ausgewiesene Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, der Verantwortlichkeiten bei der Bedarfsplanung, die Planungsunsicherheiten, den eventuellen höher vereinbarten Standards (und vereinbarten Kostenträgerschaft durch die alte Standortgemeinde) und den davon profitierenden aus anderen Gemeinden.