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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss und Aufhebungsbeschluss des B-Planes Nr. 4 Frörup  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 6.1
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Frörup
Ort: Stapelholmer Weg 43, 24988 Oeversee
2019/25/005-01 Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss und Aufhebungsbeschluss des B-Planes Nr. 4 Frörup
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/25/005
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr lck erläutert, dass dieser Beschluss notwendig ist, da in der vorigen Sitzung der bisherige „Nummernplan“, der dieses Gebiet abdeckte, formell aufzuheben ist. Ohne weitere Nachfragen wird abgestimmt und der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen. 

 


Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Rodelbarg“ für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

6. Die Gemeindevertretung beschließt, den für das Plangebiet bisher geltenden Bebauungsplan Nr. 4 aufgrund von Formfehlern als rechtsunwirksamen „Nummernplan“ parallel im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 26 „Rodelbarg“ formell aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig