Auszug - Bericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
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Beratung |
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1 | TOP 12 Amtsausschuss Mai 2019 OZG (661 KB) |
Horst Rudolph trägt anhand einer PowerPoint Präsentation (welche der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist) vor, welche Umsetzungen aufgrund des 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetztes (OZG) erforderlich sind. Es handelt sich in diesem Fall um die Umsetzung von Verwaltungsleistungen.
Daneben ist natürlich auch Ziel, andere (nicht verwaltungsseitige) Vorgänge, z. B. aus dem Bereich der Daseinsvorsorge, dem Bürger digital anbieten zu können.
Es gibt u. a. Pilotverwaltungen, welche gemeinsam mit dem Land, Dienstleistungen als digitale Produkte erarbeiten, auf die die andere Verwaltungen zugreifen können (Prinzip: Einer für Alle).
Über die weiteren Entwicklungen wird – je nach Fortschritt – berichtet werden.