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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schellenpark Süd" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:21 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2019/50/026 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schellenpark Süd" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Watter verweist auf die Beschlussvorlage. Herr Nörenberg führt auch hier kurz zu den Hintergründen der Planung aus. Die Teilfläche der Straße Wiekier Acker musste aus dem Bebauungsplan entnommen werden, da sie ebenfalls in der Planung des Knutzen-Waldes enthalten ist. Ein- und dieselbe Fläche darf aus rechtlichen Gründen aber nicht in zwei unterschiedlichen Bebauungsplänen enthalten sein.

 


Beschluss:

 

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.

 

5. Satzungsbeschluss:

5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet des Verkehrsweges „Wiekier Acker“, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.

5.2 Die Begründung wird gebilligt.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Der Beschluss über die 2. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig