Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Beratung |
Anfragen:
Herr Fuge fragt, warum keine Aktien der EON gekauft werden können. Frau Venz informiert, dass Voraussetzung für den Aktienerwerb ein geschlossener und genehmigter Haushaltsplan ist. Eine Kreditaufnahme für die Aktien bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Die Genehmigung hätten wir kurzfristig nicht bekommen, da die Gemeinde bis zum 15.03.2019 den Treuhändern hätte erklären müssen, dass sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte. 6 Wochen vor dem Aktienerwerb hätte man der Kommunalaufsicht anzeigen müssen, dass die Gemeindevertretung die Aktien kaufen möchte. Da der Haushalt noch nicht vorlag und die Frist nicht einzuhalten war, ist ein Kauf nicht möglich.