Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 "Westermoorweg" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bölck erläutert den Beschlussvorschlag. Er ergänzt, dass am vergangenen Montag die Nachricht eingegangen ist, dass keine Altlasten auf dem Grundstück vorhanden sind und einer wohnbaulichen Nutzung somit nichts im Wege steht.
Danach stellt Herr Bölck den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Das Ergebnis ist einstimmig.
Beschluss:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:
Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:
Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Satzungsbeschluss:
5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 25 „Westermoorweg“ für das Gebiet westlich der Barderuper Dörpstraat und südlich der Straße Westermoorweg, im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Barderup, auf einer Fläche von ca. 0,7 ha, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.
5.2 Die Begründung wird gebilligt.
6. Weiteres Vorgehen:
Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 25 „Westermoorweg“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig