Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Treene" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Clausen erläutert die Änderungen, die nach den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingearbeitet wurden:
- Da die Mauer sehr dicht an der Straße (L317) stehen soll, wurde eine Schutzplanke gefordert.
- Eine mögliche harte Dacheindeckung soll matt und nicht glänzend sein.
Herr Holt, Planer des Vorhabens, erklärt, dass natürliches Reetdach bei so geringen Abstandsflächen nicht möglich ist. Ob evtl. künstliches Reet genommen wird, wird noch mit dem Vorhabenträger geklärt. Eine harte Eindeckung steht aber ebenfalls zur Diskussion.
Danach stellt Herr Bölck den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Das Ergebnis ist einstimmig
Beschluss:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:
Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:
Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Satzungsbeschluss:
5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ für das Gebiet „Grazer Platz 1“ in der Gemeinde Oeversee, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.
5.2 Die Begründung wird gebilligt.
6. Weiteres Vorgehen:
Der Beschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig