Auszug - Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Tarp - Beratung und Beschlussfassung
|
Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hopfstock teilt mit:
Im Zuge der Übernahme der alleinigen Schulträgerschaft der Alexander-Behm-Schule durch die Gemeinde Tarp sind die Strukturen des Schulverbandes in die der Gemeinde zu integrieren/anzupassen.
Im vorliegenden Fall ist die bisherige Neuaufnahme der Entschädigung des neuen Schullausschussvorsitzenden (früher Schulverbandsvorsteher) vorzunehmen. Die Höhe der Entschädigung sollte sich an der zu übernehmenden Verantwortung orientieren und ist zu diskutieren.
Der Zentralausschuss hat der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, eine Entschädigung in Höhe von 13 v. H. des Höchstsatzes nach § 2 Abs. 1 der EntschVO pro Monat für den Schulausschussvorsitzenden festzusetzen.
Beschluss:
Die neue Entschädigungssatzung wird beschlossen und ist bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig