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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss von Jahresausschreibungen für Unterhaltungsarbeiten  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/079 Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss von Jahresausschreibungen für Unterhaltungsarbeiten
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nörenberg informiert anhand der Tischvorlage darüber, dass verschiedene Unterhaltungsarbeiten kleineren Umfanges an Straßen und Wegen, Entwässerungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung im Laufe des Jahres durchzuführen sind und dass es sinnvoll wäre, bestimmte Arbeiten im Rahmen von Jahresverträgen zu vergeben, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Es könnte dann zum Beispiel festgelegt werden, dass akute Dinge innerhalb von 2 Tagen und alle anderen innerhalb von 2 Wochen erledigt werden müssen. Es wird ein erwartetes Auftragsvolumen geschätzt, um eine Wertungsgrundlage zu schaffen. Welches Vergabeverfahren anzuwenden ist, liegt an der Größe des jeweiligen Auftragsvolumens. Es gibt sicher auch Firmen die alle drei Bereiche abdecken würden aber, um auf fachspezifische Firmen mit Erfahrung zurückgreifen zu können, ist die Aufteilung notwendig.

 

Die Verträge sollen eine Laufzeit bis zum 30.06. eines Jahres haben, damit Folgeverträge auch bei verspäteter Verabschiedung des Haushalts nahtlos geschlossen werden können.

 


Beschluss:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ab dem Jahr 2019 Jahresverträge (im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen auch für mehrere Jahre) für folgende Leistungen zu schließen:

1. Straßen- und Wegeinstandsetzung, insbesondere Pflasterarbeiten an Geh- und Radwegen, Asphaltarbeiten, soweit nicht SUV zuständig

2. Kanalisation und Wasserversorgung (ohne Leitungsbau): Anheben/ Angleichen von Schächten, Einläufen, Schieberkappen, Herstellen von einzelnen Hausanschlüssen für Abwasser

3. Instandsetzung wassergebundener Wege

 

Die Verträge sollen eine Laufzeit bis zum 30.06. eines Jahres haben, damit Folgeverträge auch bei verspäteter Verabschiedung des Haushalts nahtlos geschlossen werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig