Auszug - Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung
|
Beratung |
Bürgermeister Peter Hopfstock verpflichtet per Handschlag alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter bestätigen dies auf dem allen vorliegenden Vordruck gem. § 21 Abs. 1 Gemeindeordnung.