Auszug - 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem Punkt wurde eine Beschussvorlage mit der Einladung versandt.
Herr Nörenberg erläutert auch hier kurz die Hintergründe der B-Plan Änderung für das Grundstück „Flensburger Straße 31“. Im Zuge dieser Änderung wird auch der Gehweg entlang des Grundstückes verbreitert und so den angrenzenden Grundstücken angepasst.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet des Grundstückes Flensburger Straße 31 an der westlichen Grenze des B-Planes Nr. 6.
Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
6. Der vorliegende Planentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.
7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig