Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 "Knutzen-Wald" der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem Punkt wurde eine Beschussvorlage mit der Einladung versandt. Weitere Anlagen hierzu werden an alle verteilt und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Herr Nörenberg erklärt kurz, dass dies der B-Plan ist, welcher sich aus der vorhergehenden F-Plan Änderung entwickelt. Die Inhalte werden mit dem Dänischen Schulverband abgestimmt.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 25 „Knutzen-Wald“ für das Gebiet nördlich der Straße „Jerrishoer Straße“, östlich der Straße „Wiekier Acker“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke auf dem Flurstück 53 der Flur 6 der Gemarkung der Gemeinde Tarp auf einer Fläche von rund 2,5 ha.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig