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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 "Knutzen-Wald" der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/039 Bebauungsplan Nr. 25 "Knutzen-Wald" der Gemeinde Tarp
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Punkt wurde eine Beschussvorlage mit der Einladung versandt. Weitere Anlagen hierzu werden an alle verteilt und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

Herr Nörenberg erklärt kurz, dass dies der B-Plan ist, welcher sich aus der vorhergehenden F-Plan Änderung entwickelt. Die Inhalte werden mit dem Dänischen Schulverband abgestimmt.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 25 „Knutzen-Wald“r das Gebiet nördlich der Straße „Jerrishoer Straße“, östlich der Straße „Wiekier Acker“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke auf dem Flurstück 53 der Flur 6 der Gemarkung der Gemeinde Tarp auf einer Fläche von rund 2,5 ha.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig