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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet Krokamp-Mitte" der Gemeinde Oeversee hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; Beschluss über die Öffentlichkeitbeteiligung  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 20:36 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Henningsen
Ort: Bahnhofstraße 1, 24988 Oeversee
2018/25/004 Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet Krokamp-Mitte" der Gemeinde Oeversee
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; Beschluss über die Öffentlichkeitbeteiligung
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt und kurze Nachfragen wurden unter TOP 5 bereits durchgeführt, daher stellt Herr Bölck die Beschlussvorschläge direkt zur Abstimmung.

 


Beschluss:


 

1. Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 nach dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB geändert und ergänzt wurde. Die Stellungnahme des Wasserverbandes Nord (WV-Nord) wird gemäß des Abwägungsvorschlages laut Anlage zur Beschlussvorlage innerhalb der Planunterlagen berücksichtigt. Dieses hat eine Änderung und Ergänzung der Planunterlagen für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 zur Folge, wodurch jedoch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet östlich der Straße „Bundesstraße“ (L 317), nördlich der Straße „Krokamp“ und westlich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit den geänderten und ergänzten Teilen (farblich blau markiert) gebilligt.

3. Die geänderten und ergänzten Planunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22, d.h. die Planzeichnung (Teil A), Text-Teil B sowie die städtebauliche Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB werden folgende von der Änderung und Ergänzung berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe beteiligt und sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen:

- Kreis Schleswig-Flensburg, insbes. Untere Wasserbehörde

- Wasser- und Bodenverband Obere Treene

- Wasserverband Nord, Der Verbandsvorsteher

Die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden angemessen auf 2 Wochen (15 Kalendertage) verkürzt.

4. Die erneute Auslegung ist öffentlich Bekannt zu machen.

5. Bei der Beteiligung und erneuten Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planunterlagen abzugeben sind. Diese sind in den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 22 entsprechend farblich markiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig angenommen.