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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 20
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2017/50/064 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nörenberg führt zu diesem Tagesordnungspunkt kurz aus, dass es notwendig und auch sinnvoll ist, die Nutzungsart dieser Fläche anzupassen, um die Nutzungsmöglichkeiten für Schule, Kindergarten und anderweitige öffentliche Nutzungen möglichst unkompliziert zu gestalten und auszuweiten. Die derzeitige Darstellung im Bebauungsplan sieht eine sehr eng umrissene und jeweils nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit vor.

 


Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das gesamte Gelände des Schulzentrums zwischen dem Pastoratsweg und der Klaus-Groth-Straße.

Die Aufteilung in spezielle Bereiche für Kindergarten und Schule soll künftig entfallen, um das Gesamtgelände als Bildungscampus nutzbar zu machen.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Der vorliegende Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.

 

7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig