Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privaterPersonen und den Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2017/50/052 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Vorlage zu beschließen.

 


Beschluss:


1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.

 

5. Satzungsbeschluss:

5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ für das Gebiet südlich der Straße „Hirschbogen“, westlich der Straße „Kuhschellenring“ im Westen der Ortslage Tarp innerhalb des Konversionsgeländes der Bundeswehr, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.

5.2 Die Begründung wird gebilligt.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Der Beschluss über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig