Auszug - Führung von Klassenkonten
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Beratung |
Herr Dr. Johannsen informiert über die Stellungnahme des Bildungsministeriums bezüglich der Klassenkonten, in dem steht, dass die Schule selbst als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§2 Abs. 2 Satz 2 SchulG) gilt und daher keine Konten einrichten lassen kann.
Er schlägt vor ein Schreiben aufzusetzen, in dem die Eltern die Erlaubnis zur Führung eines Klassenkontos erteilen und bestätigen, dass Sie über die Stellungnahme des Bildungsministeriums informiert sind. Hierzu hat der Vorsitzende bereits einen Vorschlag erstellt und dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt. Diesen Vorschlag wird er zur weiteren Klärung an die Schule weiterleiten, da dies Thema der Schule ist.