Beschluss:
Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss empfiehlt und die Gemeindevertretung beschließt die Grundstücksvergabe unter den folgenden Bedingungen:
a. die Käufer sollen, bzw. sollten ursprünglich aus der Gemeinde Sieverstedt kommen
b. die Immobilie soll zur Eigennutzung und nicht zur reinen Vermietung vorgesehen
werden (beim Doppelhaus mindestens eine Haushälfte eigennützig zu beziehen)
Eine Bebauung soll innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb erfolgen.
Der Bürgermeister wird die Vergabe, nach Veröffentlichung im Treenespiegel und nach der Bewerbungsfrist, in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bauausschuss vornehmen.