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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2019 |
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SI/2019/092 |
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Ö 4 |
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortswehr Tarp der Gemeinde Tarp mit anschließender Ernennung |
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2020/50/001 |
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Ö 5 |
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Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Ortswehr Keelbek der Gemeinde Tarp mit anschließender Ernennung |
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2020/50/002 |
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Ö 6 |
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Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung/Verstetigung des Klimaschutzmanagements der Region Flensburg |
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2019/50/068-01 |
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Ö 7 |
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ABS Tarp Grundschule: Vorstellung der Kosten, Auftragsvergabe: Beratung und Beschlussfassung |
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2019/50/092-01 |
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Ö 8 |
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Freizeitbad Tarp - Erneuerung der Breitrutsche: Auftragsvergabe Beratung und Beschlussfassung |
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2019/50/102-01 |
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Ö 9 |
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16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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2020/50/019 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 10 im nordwestlichen Bereich des B-Planes Nr. 14.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
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12.02.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 10 im nordwestlichen Bereich des B-Planes Nr. 14.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig
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Ö 10 |
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Erweiterung Kläranlage - Auftragsvergabe Betonbauarbeiten: Beratung und Beschlussfassung |
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2020/50/009 |
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Ö 11 |
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Parkplatzneubau "An der Rampe" - Auftragsvergabe Tiefbauarbeiten: Beratung und Beschlussfassung |
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2020/50/010 |
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Ö 12 |
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Hausanschluss Keelbek - Auftragsvergabe Kanalbau: Beratung und Beschlussfassung |
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2020/50/011 |
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Ö 13 |
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Wasserwerk Brunnenbau - Auftragsvergabe E-Technik: Beratung und Beschlussfassung |
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2020/50/012 |
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Ö 14 |
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Erweiterung Kläranlage - Auftragsvergabe: Beratung und Beschlussfassung (Tischvorlage) |
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2020/50/016 |
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Ö 15 |
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Sanierung Klaus-Groth-Straße - Auftragsvergabe: Beratung und Beschlussfassung (Tischvorlage) |
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2020/50/017 |
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Ö 16 |
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Gehwegsanierung Hermann-Löns-Straße BA 2020 - Auftragsvergabe: Beratung und Beschlussfassung (Tischvorlage) |
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2020/50/018 |
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Ö 17 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 18 |
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Personalangelegenheiten |
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N 19 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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